WÄRMEPREISDECKEL 2023

FAQ zum Wärmepreisdeckel 2023

 

Allgemein

Der Wärmepreis-Deckel ist eine Förderung des Landes Burgenland für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Er ersetzt den Heizkostenzuschuss des Landes, welchen Bürger für das Jahr 2022 beantragen konnten.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf Wäremepreisdeckel - Land Burgenland

 

Beantragung - Online

Die Förderung kann jeder Bürger selbst Online hier beantragen: Online Beantragung

Achtung: Dieses Online-Antragsformular kann NUR mit elektronischer Signatur (Handy-Signatur/ID Austria) übermittelt werden. 

 

Beantragung bei der Gemeinde

Hierzu muss der Antragssteller einen Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde gemeldet haben. Das Jahresnettoeinkommen Ihres Haushalts darf dabei 63.000 Euro nicht übersteigen. Zum Jahresnettoeinkommen zählen die Einkünfte aller Personen mit Hauptwohnsitz in diesem Haushalt!

Wir schlagen folgendes Vorgehen vor:

  • Sammeln der nötigen Unterlagen für den Nachweis des Netto-Jahreseinkommes des Haushalts für 2022 (Jahreslohnzettel, Einkommensteuerbescheid, Mitteilungen über den Pensionsbezug, ...)
  • Sammeln der nötigen Unterlagen für den Nachweis der Kosten für den Jahres-Wärmebedarf 2023 (z.B. Vorschreibung Teilzahlungsbeträge vom Energielieferanten, Rechnung Heizmaterial)
  • Ausfüllen der Vertretungsvollmacht (falls Antrag in Vertretung eingebracht wird - Unterschrift nicht vergessen)
  • Ausfüllen des Datenblattes (Unterschrift nicht vergessen) - Das Formular finden Sie hier: Datenblatt Gemeinden Tabelle.pdf

 

Sonstiges

Folgende Informationen könnten noch hilfreich sein:

  • Die Förderung wird in 2 Schritten ausbezahlt
  • Die Förderung kann bis 31.12.2023 beantragt werden
  • Sollten sich die Lebensumstände im Laufe des Jahres 2023 ändern (Wechsel des Hauptwohnsitzes, Todesfall, ...), muss dies vor der Auszahlung des 2ten Förderbetrags gemeldet werden (Aufforderung des Landes dazu wird im Herbst verschickt)
  • Wenn Sie mit fossilen Energieformen (Öl, Gas) heizen, müssen Sie sich zu einer (kostenlosen) Energieberatung bereiterklären
  • Fürs Heizen mit Strom gilt: Sollten Sie nur einen Stromzähler haben, muss der Verbrauch > 2900 kWh sein
  • Holz aus Eigenproduktion ist nicht förderungsfähig
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