Zu beachten ist Folgendes: Seit 01.11.2014 werden alle relevante Personenstandsdaten in einem österreichweiten elektronischem Register, dem ZPR (Zentrales Personenstandsregister) hinterlegt und gepflegt. Außerdem ist die Gemeinde Eltendorf Mitglied  beim "StA- u. StbV Bezirk Jennersdorf" und viele der Aufgaben in diesem Bereich werden daher durch den Verband erledigt.

Standesamt

Generelle Aufgaben

Ein Standesamt ist generell für folgende Personenstandsfälle zuständig:

  • Geburt
  • Eheschließung
  • eingetragene Partnerschaft
  • Tod
  • Namensänderungen
  • Adoptionen
  • weitere mit dem Personenstand zusammenhängende Änderungen.

Gemeinde Eltendorf

Service/Leistungen der Gemeinde

Aktuell beschäftigt die Gemeinde Eltendorf zwei Standesbeamte, welche für folgende Aufgaben zuständig sind:

  • Durchführung von Eheschließungen (bzw. eingetragenen Partnerschaften)
  • Austellung von Lebensbescheinigungen

Für alle anderen Dienstleistungen bzw. Anfragen bitten wir Sie darum direkt in Kontakt mit dem Standesamtsverband Jennersdorf zu treten.

Standesamtsverband- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Jennersdorf

Nähere Informationen zum Verband

Der Verband wurde im Jahr 2020 gegründet. Seit 01.01.2025 sind alle 12 Gemeinden des Bezirkes Mitglied im Verband. Das Büro befindet sich im Rathaus der Stadtgemeinde Jennersdorf.

 

Kontaktdaten

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Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Jennersdorf

Hauptplatz 5a, A‑8380 Jennersdorf

STA Verband

Amtszeiten bzw. Parteienverkehr

Die aktuellen Ansprechpartner und Amtszeiten finden Sie hier: https://www.jennersdorf.eu/unsere-stadt/standesamts-und-staatsbuergerschaftsverband-bezirk-jennersdorf/

Trauungen in Eltendorf

Trauungsstandorte

Aktuell gibt es zwei zugelassene Trauungsstandorte in der Gemeinde:

Standesbeamte

Bürgerservice

Bürgerservice

VB Karin Eckler

Gemeinde
Amtsleiter

Amtsleiter

Ing. Rene Boandl

Gemeinde
 

Trauungstermine

Bitte teilen Sie uns so früh als möglich ihren Wunschtermin mit und klären Sie ggf. vorab die Verfügbarkeit der Location ab.

Voraussetzungen

Vor der Trauung muss ein Ermittlungsverfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden. Dieses kann beim Standesamtsverband Jennersdorf (oder einem anderen Standesamt) durchgeführt werden und gilt dann für 6 Monate.