Änderung des Personenstandsregisters
Seit 01.11.2014 wird das Personenstandsregisters mittels ZPR / ZSR elektronisch geführt.. Die Führung des alten Staatsbürgerschaftsevidenz-Registers wurde mit 31.10.2014 eingestellt.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Prinzipiell kann jedes Standesamt, welches auch die Staatsbürgerschaftsevidenz führt, jedem österreichischen Bürger mit Wohnsitz in Österreich, einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen.
Es wird jedoch empfohlen, dass Sie ihren Staatsbürgerschaftsnachweis bei dem Standesamt ausstellen lassen, wo Sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Seit 01.01.2020 sind wir Mitglied beim StA- u. StbV Bezirk Jennersdorf.
Gebühren:
Der Staatsbürgerschaftsnachweis für Kinder vor dem vollendeten 2. Lebensjahr ist bei erstmaliger Ausstellung bundesgebühren- und verwaltungsabgabenfrei.
Bundesgebühr € 28,60
Verwaltungsabgabe € 15,00