LUSTBARKEITSABGABE
Stand: ab 01.01.2024
Für das Halten eines Schau-, Scherz-, Spielapparates etc. an öffentlichen Orten, in Gastbetrieben sowie an sonstigen, jedermann zugänglichen Räumen ist das 200-fache des höchstmöglichen Einsatzes abzuführen.
Lustbarkeitsabgabe
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Dart- und Billardapparat | 29,05 EUR / Monat und Apparat |