Geflügelpest: Stallpflicht
12.11.2024Aktuell gilt für den Bezirk Jennersdorf eine Stallpflicht für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.
Genauere Informationen finden sie auf der offiziellen Seite des Landes Burgenland (siehe Link)
Gemeinderatssitzung vom 28.06.2024 - Beschlüsse
29.08.2024Hier im Anhang eine Zusammenfassung der Beschlüsse von der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2024.
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Gemeinderatssitzung vom 27.03.2024 - Beschlüsse
10.04.2024Hier im Anhang eine Zusammenfassung der Beschlüsse von der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2024
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