FRIEDHOFSGEBÜHREN

FRIEDHOFSGEBÜHREN

Stand: ab 01.01.2024

 

Grabgebühren (für 10 Jahre)

Erdgräber und Aschengräber für einfachen Belag 65,00 EUR
Erdgräber und Aschengräber für mehrfachen Belag 100,00 EUR
Gemauerte Grabstellen (Grüfte) 165,00 EUR
Familiengräber 165,00 EUR
Aschengrabstelle (Urnensäule) für einfachen Belag 65,00 EUR
Aschengrabstelle (Urnensäule) für mehrfachen Belag 100,00 EUR
Kindergräber 33,00 EUR

 

Beisetzungsgebühren

Beisetzungsgebühr in Erdgrab 300,00 EUR
Beisetzungsgebühr in gemauerten Grabstellen (Grüfte) 125,00 EUR
Beisetzungsgebühr einer Urne im Erdgrab 100,00 EUR
Beisetzungsgebühr einer Urne in Urnensäule 50,00 EUR

 

Leichenhallengebühren

1. und 2. Tag je 50,00 EUR
3. Tag 30,00 EUR
jeder weitere Tag 10,00 EUR

 

Sonstiges

  • Für die Benützung des Obduktionsraumes werden die tatsächlichen Kosten verrechnet.
  • Bei einer behördlich angeordneten Obduktion fallen keine Gebühren an.
  • Die Benützungsgebühr für die Aufbahrungshalle wird seit 01.01.2011 lt. Verordnung der Bgld. Landesregierung per Bescheid von der Gemeinde den Hinterbliebenen direkt vorgeschrieben!
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