Anmeldung in der Gemeinde
Zur Wahrung der Meldepflicht muss ein Meldeformular ausgefüllt werden und vom Meldepflichtigen und vom Unterkunftgeber unterschrieben werden.
Bei Anmeldung eines Wohnsitzes sind folgende Dokumente vorzulegen:
- amtl. Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ggf. Heiratsurkunde
Die Abmeldung des alten Wohnsitzes erfolgt automatisch bei der Anmeldung.
Sie brauchen sich nicht extra bei Ihrem vorherigen Wohnsitz im Gemeindeamt abmelden.
Gebühren:
-) bei Anmeldung in der Gemeinde ist die Meldebestätigung gratis
Jede weitere im Nachhinein benötigte Meldebestätigung kostet
-) bei mündlicher Antragstellung € 3,00
-) bei schriftlicher Antragstellung € 17,30
Meldezettel (die Daten sind vollständig auszufüllen):
Strafregisterbescheinigung
Auch Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis genannt.
Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen. Die Strafregisterbescheinigung stellt das jeweilige Hauptwohnsitz-Gemeindeamt aus und ist 3 Monate ab Austellung gültig.
Die Strafregisterbescheinigung kann nur über einen selbst ausgestellt werden.
Mitzubringende Dokumente:
- amtlicher Lichtbildausweis
- zum Nachweis früher geführter Namen (Geburts-, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Adoptionsurkunde)
- ggf. Nachweis über akad. Grad
Gebühren:
Bundesgebühr ................. € 28,60 (€ 14,30 schriftlicher Antrag, €14,30 Zeugnisgebühr)
Verwaltungsabgabe ..........€ 2,10
Wenn das Dokument lediglich zur Vorlage einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person z.B. Arbeitgeber, Behörde, Firma) dienen soll:
Bundesgebühr .................... € 14,30 (schriftlicher Antrag, entfällt bei mündlichem Antrag, keine Zeugnisgebühr)
Verwaltungsabgabe ............€ 2,10