AMTSSIGNATUR

 

Amtssignatur                                                             

Im Sinne einer durchgängigen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Eltendorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar,dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdruck des Dokuments.

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter

https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Elektronische Signaturprüfung

https://signaturpruefung.gv.at/ bzw.https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Eltendorf:

  • Tel: 03325/2204
  • E-Mail: post@eltendorf.bgld.gv.at
  • DVR-Nr. 0084930
  • UID-Nr. ATU16246701

Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Eltendorf gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie im Anhang:

 

Veröffentlichung_amtssigniert.pdf

Amtssignatur_horizontal.jpg