STANDESAMT

Änderung des Personenstandsregisters

Seit 01.11.2014 wird das Personenstandsregisters mittels ZPR / ZSR elektronisch geführt. Die Führung der "Bücher" (Geburt, Ehe, Tod) wurde mit 31.10.2014 eingestellt.

Wichtigste Änderung für die Bürger:
Sie müssen seit dem 01.11.2014 keine Unterlagen mehr selber einholen wie es zB bei der Eheschließung (Geburtenbuchabschrift etc.) derzeit der Fall war. Die notwendigen Unterlagen werden über das ZPR / ZSR ab- bzw. angefragt, da die Daten ausschließlich elektronisch verarbeitet werden und alle Standesämter und Staatsbürgerschaftsevidenzgemeinden miteinander vernetzt sind.


 Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband

Seit 1. Jänner 2020 hat der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Jennersdorf seine Tätigkeit aufgenommen.

Alle Beurkundungen (Geburten, Ermittlung der Ehefähigkeit, Sterbefälle etc.) sind über den neuen Verband abzuwickeln, lediglich Urkunden werden in der Gemeinde gedruckt.

Eheschließungen werden aber weiterhin in der Gemeinde durchgeführt. Der StA- und StB-Verband hat seinen Sitz in Jennersdorf.

Kontaktdaten: Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Jennersdorf
Bahnhofring 15, 8380 Jennersdorf (ehemaliges Zollamt beim Bahnhof)

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag      von 08.00 bis 12.00 Uhr u. nach  Vereinbarung

Mitarbeiter:        Gerald Feuchtl (Leitung)  03329/45200-19
                             Sonja Sampt                        03329/45200-20


 Trauungstermine

Unter nachfolgendem Link finden Sie die noch freien Kapazitäten für das aktuelle Jahr.

https://www.eltendorf.at/uhudlerhochzeit.html


Eheschließung                                                                                                                                               

Wir freuen uns Sie im Standesamt Eltendorf begrüßen zu dürfen und mit Ihnen gemeinsam den schönsten Tag Ihres Lebens zu gestalten.

Als Standesbeamte stehen Ihnen zur Verfügung:

  • AR Manuela Wiesner
  • VB Karin Eckler

Als Trauungsorte stehen Ihnen unser Standesamt im Gemeindeamt Eltendorf sowie das Uhudlerviertel Eltendorf in der Hochkogel zur Verfügung.

Für Trauungen im Uhudlerviertel bitten wir um rechtzeitige Anmeldung und Reservierung. Bei Schlechtwetter kann auf das Standesamt Eltendorf ausgewichen werden.


 Geburt

Um einen vollständigen Geburtseintrag zu gewährleisten, wird bei unehelichen Kindern empfohlen, ein Vaterschaftsanerkenntnis beurkunden zu lassen.
Der Vater sollte innerhalb 1 Woche ab Anzeige der Geburt beim Standesamt vorsprechen.

Die Eintragung der Geburt im ZPR/ZSR kann prinzipiell von jedem österreichischen Standesamt erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, die Geburt bei dem Standesamt eintragen zu lassen, zu dem der Geburtsort gehört.


 Sterbefall

Ein Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen.

Hinweis:
Auf Wunsch bzw. Auftrag des Hinterbliebenen bzw. Beerdigungsauftraggebers übernimmt die Bestattungsanstalt sämtliche Behördenwege (Übermittlung der Anzeige, der Urkunden, sowie der Totenbeschaupapiere an die zuständigen Stellen, Bestellung der Sterbeurkunden, udgl.). Für die Leichenüberführung bzw. -bestattung ist die Bestattungsanstalt zuständig.

Die Eintragung des Sterbefalls im ZPR/ZSR kann prinzipiell von jedem österreichischen Standesamt erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, den Sterbefall bei dem Standesamt eintragen zu lassen, zu dem der Sterbeort gehört.

Wir sind seit 01.01.2020 Mitglied beim Standesamts-u. Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Jennersdorf, dort werden die Sterbefälle bearbeitet.


 Gebühren im Standesamt

Schreibfehler / Änderungen vorbehalten:

gebührenpflichtige Urkunden:
Geburts-, Heirats und Sterbeurkunde    € 9,30 (BG € 7,20 + VA € 2,10)                                      
Abschriften aus diesen Büchern            € 9,30 (BG € 7,20 + VA € 2,10)
(wenn nicht im Zuge der Ermittlung der Ehefähigkeit ausgestellt wird)

Gebührenfreie Urkunden:
Geburtsbestätigung für Sozialversicherungszwecke
Todesbestätigung für Sozialversicherungszwecke
Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt nach dem Übereinkommen mit Deutschland und Schweiz

Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Österreicher)
Pauschale                                                       BG  € 50,00
(Bundesgebühr gilt für alle Eingabe, Protokolle, Zeugnisse, die sich im Verfahren ergeben wie zB. Abschrift aus dem Geburtenbuch)
pro Heiratsurkunde                                        VA     € 2,10
pro Abschrift aus dem Geburtenbuch            VA     € 2,10

Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Ausländer)
Pauschale                                                        BG  € 80,00
zuzüglich der obigen Pauschale von               BG  € 50,00
(Bundesgebühr gild für alle Eingabe, Protokolle, Zeugnisse, die sich im Verfahren ergeben wie zB. Abschrift aus dem Geburtenbuch)
pro Heiratsurkunde                                        VA € 2,10
pro Abschrift aus dem Geburtenbuch            VA € 2,10

im Zuge der Ermittlung der Ehefähigkeit (BG in obiger Gebühr bereits enthalten):
Abtretung der Unterlagen                                                                    VA € 5,45
Ehefähigkeitszeugnis                                                                            VA € 7,60
Familiennamensbestimmung der Verlobten (Ausland)                 VA € 3,20 (2x)

Weitere im Zuge der Ermittlung der Ehefähigkeit anfallenden Gebühren:
Familiennamensbestimmung der gemein. Kinder unter 2 J.       geb.frei
Familiennamensbestimmung der gemein. Kinder über 2 J.        BG €14,30 + VA €3,20 (2x)

Trauung
a) im Amtsraum, während der Dienstzeit                                    VA € 5,45
b) im Amtsraum, außerhalb der Dienstzeit                                 VA €10,90
c) außerhalb des Amtsraumes bei lebensgef. Erkrankung    VA € 5,45 + a oder b
d) außerhalb des Amtsraumes in allen anderen Fällen          VA € 54,50 + a oder b
    (im Uhudlerviertel)

und Landes-Kommissionsgebühren VO gemäß Verordnung der Bgld. LR vom 26.04.2016

Trauung an Werktagen außerhalb der Amtsstunden
und des Standesamtes,
sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen:                 € 300,--

Erklärung:
BG = Bundesgebühr
VA = Verwaltungsabgabe

Stand: ab 01/2017